Neuregelungen zur Entsendung: Das sollten Arbeitgeber wissen
Bei der Arbeitnehmerentsendung ist das Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu beachten. Um die Regelungen auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und zu verschärfen, wurde die EU-Entsenderichtlinie reformiert. In deutsches Recht wurde sie im Rahmen der Neuregelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) umgesetzt. Die Änderungen traten am 30. Juli 2020 in Kraft.
Entsendet ein ausländisches Unternehmen Mitarbeiter nach Deutschland, greift das AEntG. Werden hingegen Arbeitnehmer von einem deutschen Unternehmen ins europäische Ausland geschickt, sind die Regelungen im jeweiligen EU-Staat zu beachten. Dies führt dazu, dass zukünftig noch genauer zu prüfen ist, welche Tarif- oder Mindestlöhne, Zuschläge und Arbeitsbedingungen einzuhalten sind. Die EU-Richtlinie stellt dabei nur den groben Rahmen dar, die Ausgestaltung erfolgt individuell im jedem EU-Staat. Um Risiken zu vermeiden, sollten vor einer Entsendung die Rahmenbedingungen geklärt werden. Experten vor Ort helfen dabei, die im jeweiligen Land geltenden Regeln richtig umzusetzen.
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Dr. Michael Minier ist Facharzt für innere Medizin und hat im Juli 2023 den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt, in München eine Praxis übernommen und in Teilen neu ausgestattet. Die Altgeräte hat er nicht verkauft, sondern in die Ukraine gespendet.