Grundsteuer: Niedersachsen setzt Flächen-Lage-Modell um
© Sebastian-Grote -stock.adobe.com

Grundsteuer: Niedersachsen setzt Flächen-Lage-Modell um

2 min.

Niedersachsen verabschiedet wie schon Baden-Württemberg am 07.07.2021 ein eigenes Grundsteuergesetz. Das Land entscheidet sich für ein Flächen-Lage-Modell.

„Niedersachsen hat nun ein eigenes Gesetz, das einfach und gerecht ist und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird“, begründete der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers die Entscheidung.

Auf folgende Faktoren kommt es in Niedersachsen an:

  • die Fläche des Grundstücks,
  • die Fläche des Gebäudes,
  • die Nutzung der Immobilie,
  • den Bodenrichtwert des Grundstücks und
  • den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde

Besonders ist der Lage-Faktor: (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschnittlicher Bodenwert der Gemeinde)0,3. Der Lage-Faktor wird auf zwei Nachkommerstellen gerundet.

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus

  • der Grundstücksfläche multipliziert mit 0,04 Euro je Quadratmeter und
  • der Gebäudefläche multipliziert mit 0,50 Euro je Quadratmeter

multipliziert mit dem Lage-Faktor und der Grundsteuermesszahl.

Die Grundsteuermesszahl beträgt sowohl für den Grund und Boden als auch für Gebäudeflächen grundsätzlich 100 Prozent. Handelt es sich um Wohnflächen, ermäßigt sich für diese die Steuermesszahl auf 70 Prozent. Bei denkmalgeschützten Gebäuden und sozialem Wohnungsbau reduziert sich die Grundsteuermesszahl um weitere 25 Prozent.

Multipliziert man dem Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde, erhält man die zu zahlende Grundsteuer.

In Zukunft werden also Lage-Faktoren die moderaten Zu- oder Abschläge unter Berücksichtigung der Nutzen-Äquivalenz ergeben. Für Bürger wird es einen „Grundsteuer-Viewer“ im Internet geben, auf dem in Kartendarstellung die Flächen und Faktoren eingezeichnet sein werden.

Zum Hintergrund und wie das Bundesmodell genau aussieht, hier erfahren Sie mehr: Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu 

Anleitungen der Bundesländer zur Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Bundesländer stellen Ausfüll- bzw. Klickanleitungen zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Ausfüllanleitung von Niedersachsen.

Hier geht es zur Anleitung für:

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden