Novemberhilfe: Soloselbstständige bekommen bis zu 5.000 Euro Zuschuss, Betriebe bis zu 1 Million Euro

Novemberhilfe: Soloselbstständige bekommen bis zu 5.000 Euro Zuschuss, Betriebe bis zu 1 Million Euro

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Die Novemberhilfe vom Bund unterstützt Unternehmen und Selbstständige, die von den Corona-Einschränkungen im November betroffen sind. Die Anträge auf den Zuschuss stellen Steuerberater oder Rechtsanwälte. Eine Übersicht.

Unternehmen und Selbstständige, die wegen des neuen Teil-Lockdowns ganz oder teilweise schließen müssen, erhalten vom Bund Hilfen. Für die Novemberhilfe stellt das Bundesfinanzministerium zehn Milliarden Euro bereit.

Wer kann die Novemberhilfe beantragen?

Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die im November ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder einschränken mussten, können die Novemberhilfe beantragen. Auch Betriebe, die von der Maßnahme indirekt betroffen sind, sind antragsberechtigt. Das sind zum Beispiel Lieferanten für die Gastronomie.

Wer musste im November schließen?

Hotels- und Gaststättenbetriebe, Bars, Clubs und Diskotheken mussten schließen. Auch Dienstleistungsbetriebe wie Fitnessstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Messen haben zugemacht.

Welche Unternehmen sind indirekt betroffen?

Alle indirekt betroffenen Unternehmen, wie zum Beispiel Wäschereien, die vor allem für Hotels arbeiten. Sie sind ebenfalls vom Teil-Lockdown betroffen, auch wenn sie nicht schließen mussten. Sie können auch Novemberhilfe beantragen.

Gibt es Branchen, bei denen noch nicht klar ist, ob sie Zuschüsse erhalten?

Unklar ist die Lage für Bäckereien und Konditoreien mit Café, für Brauereien, die große Teile ihres Umsatzes mit Lieferungen an die Gastronomie erzielen, oder für Taxifahrer. Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob sie auch Hilfen erhalten. Auch für den Einzelhandel in touristischen Gebieten ist die Situation noch unklar.

Können Unternehmen außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen, wenn sie beispielsweise schon Überbrückungshilfe II bekommen?

Ja. Unternehmer können gleichzeitig die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum August – Dezember) beantragen und die Novemberhilfe. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit erhaltenen staatlichen Leistungen für den Förderzeitraum November, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

Wie hoch sind die Hilfen?

Die Novemberhilfe oder außerordentliche Wirtschaftshilfe für November ist ein Zuschuss. Er beträgt pro Woche 75 Prozent des durchschnittlichen Wochenumsatzes vom November 2019.

Welcher Wert wird bei jungen Unternehmen herangezogen?

Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können wählen:

  • Vergleichsumsatz ist entweder der durchschnittliche Wochenumsatz vom Oktober 2020
  • oder der durchschnittliche Umsatz seit der Gründung.

Gibt es eine Zuschussobergrenze?

Für die Zuschüsse gibt es eine Obergrenze von 1 Million Euro. Zuschüsse über 1 Million Euro muss die EU-Kommission genehmigen. Die Bundesregierung führt Gespräche mit der EU. Sie will Genehmigungen auch für höhere Zuschüsse bekommen.

Ist die Mitarbeiterzahl entscheidend für die Höhe des Zuschusses?

Nein, es gibt keine Staffelung nach Mitarbeiterzahlen.

Was gilt für Soloselbstständige wie Künstler, die im November 2019 keinen Umsatz hatten?

Soloselbstständige haben ein Wahlrecht: Statt des wöchentlichen Umsatzes im November 2019 können sie den durchschnittlichen Wochenumsatz 2019 zugrunde legen.

Werden Umsätze, die im November erzielt werden angerechnet?

Umsätze von bis zu 25 Prozent des Umsatzes vom November 2019, die trotz des Lockdowns gemacht werden, werden nicht angerechnet.

Gibt es Sonderregelungen für die Gastronomie?

Ja, für die Gastronomie gelten Sonderregelungen. Betriebe dieser Branche dürfen die Einnahmen aus einem Liefer- oder Abholservice für Speisen dann behalten, wenn sie nicht 25 Prozent ihres Vergleichsumsatzes vom November 2019 überschreiten.

Beispiel: Eine Pizzeria erzielte im November 2019 einen Umsatz von 8.000 Euro im Restaurant und weitere 2.000 Euro mit Außerhausverkauf. Sie erhält 6.000 Euro Novemberhilfe, also 75 Prozent von 8.000 Euro. Das ist weniger als andere Branchen, die 75 Prozent vom Vergleichsumsatz bekommen. Dafür darf die Pizzeria aber im November 2020 bis zu 25 Prozent Umsatz von ihrem Gesamtumsatz von 10.000 Euro von November 2019, also 2.500 Euro, mit dem Außerhausverkauf machen, ohne dass dies angerechnet wird.

Muss man die Novemberhilfe zurückzahlen?

Nein.

Werden andere staatliche Leistungen auf die Hilfe angerechnet?

Ja. Es kann zusätzlich eine Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum August bis Dezember) beantragt werden. Eine Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Reine Liquiditätshilfen wie rückzahlbare KfW-Kredite rechnet der Bund nicht an. Neu ist: Unternehmen können KfW-Schnellkredite beantragen, unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern können bis zu 300.000 Euro beantragen

Gibt es zusätzliche Hilfen auf Länderebene?

Ja. Bayern stockt die Novemberhilfe um bis 38 Prozent auf. Für die zusätzliche bayerische Lockdown-Hilfe stehen bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die schon vor dem bundesweiten Lockdown von dem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren. Dies betrifft die Landkreise Berchtesgadener Land (ab 20.10.) und Rottal-Inn (27.10.) sowie die Städte Augsburg (30.10.) und Rosenheim (30.10.).

Wo und wie stellen Unternehmer den Antrag?

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte stellen die Anträge über die Überbrückungshilfe-Plattform. „Die IT-Plattform im Bundeswirtschaftsministerium ist aktuell noch nicht einsatzbereit. Die Hilfen werden vermutlich ab der letzten Novemberwoche fließen, Anträge lassen sich vermutlich ab dem 25. November stellen“, sagt Ecovis-Fördermittelexperte und Unternehmensberater Andreas Steinberger in Dingolfing. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat deshalb zunächst eine Abschlagszahlung vorgeschlagen.

Soloselbstständige sollen Anträge auch direkt stellen können – wenn sie nicht mehr als 5.000 Euro fordern. „Der Antrag über einen Anwalt oder Berater dürfte das Verfahren aber beschleunigen“, meint Ecovis-Fördermittelexperte Steinberger.

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Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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