Reform der privaten Altersvorsorge geplant
© magele-picture — stock.adobe.com

Reform der privaten Altersvorsorge geplant

Die Bundesregierung will die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend modernisieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist es, Altersvorsorgeprodukte einfacher, transparenter und vor allem renditestärker zu machen. Besonders Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sollen stärker profitieren. Die Gründe für die Neugestaltung und die Bedeutung der Änderungen für Sparer erklärt Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in München.

Hintergrund der Reform

Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge steht seit Jahren in der Kritik. Hohe Kosten, komplexe Förderregeln und vergleichsweise geringe Renditen haben dazu geführt, dass viele Verträge für Verbraucher weniger attraktiv sind als ursprünglich gedacht. Mit dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge will die Bundesregierung diese Schwächen beseitigen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung einfacher zu gestalten und gleichzeitig neue Anlageformen zu ermöglichen. „Viele bisherige Regelungen gelten als kompliziert und wenig transparent“, sagt Eigner. „Die Reform soll vor allem Kleinanlegern den Einstieg in die private Altersvorsorge erleichtern.“ Die neuen Regelungen sollen nach derzeitiger Planung zum 01. Januar 2027 in Kraft treten.

Neue Förderlogik bei den Zulagen

Eine zentrale Änderung betrifft die staatliche Förderung der Altersvorsorgebeiträge. Bisher mussten Sparer einen Mindesteigenbeitrag leisten, der sich an ihrem Vorjahreseinkommen orientierte. Diese einkommensabhängige Berechnung soll künftig entfallen. Stattdessen ist ein einfacheres Modell vorgesehen: Die staatliche Zulage orientiert sich künftig direkt am tatsächlich eingezahlten Beitrag. Geplant ist folgende Förderung:

  • Für jeden eingezahlten Euro gibt es 30 Cent Zulage, ab dem Jahr 2029 sogar 35 Cent.
  • Diese Förderung gilt bis zu einem Eigenbeitrag von 1.200 Euro pro Jahr.
  • Für weitere Beiträge bis zu 600 Euro beträgt die Zulage 20 Cent pro Euro.

Damit liegt der maximal geförderte Eigenbeitrag bei insgesamt 1.800 Euro jährlich. „Die neue Förderung soll deutlich verständlicher sein als das bisherige System“, erklärt Tanja Eigner. „Sparer sehen künftig sofort, wie hoch die staatliche Unterstützung für ihren Beitrag ausfällt.“ Der Mindesteigenbeitrag wird künftig als fester Sockelbetrag von 120 Euro pro Jahr festgelegt.

Besondere Förderung für Familien und junge Sparer

Auch für Familien sieht der Gesetzentwurf spezielle Regelungen vor. Für Kinder soll eine eigene Zulage gelten: Eltern erhalten bis zu einem Eigenbeitrag von 1.200 Euro eine Förderung von 25 Cent pro eingezahltem Euro. Darüber hinaus gibt es den sogenannte Berufseinsteigerbonus. Wer einen Altersvorsorgevertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, kann weiterhin eine zusätzliche Förderung erhalten. „Gerade junge Menschen sollen motiviert werden, möglichst früh mit der Altersvorsorge zu beginnen“, so Rentenberaterin Eigner.

Neue Anlageform: Altersvorsorgedepot

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform ist eine neue Produktkategorie. Künftig soll es ein gefördertes Altersvorsorgedepot geben. Die Beiträge können dabei beispielsweise in Fonds investiert werden. Auch breit gestreute Aktienfonds oder ETF sollen möglich sein. Anders als bei vielen bisherigen Vorsorgeprodukten sind neben garantierten Leistungen auch Altersvorsorgedepots ohne Kapitalgarantie vorgesehen. „Der Gesetzgeber setzt stärker auf langfristige Kapitalmarktanlagen“, erklärt Tanja Eigner. „Damit steigen zwar die Schwankungsrisiken, gleichzeitig verbessern sich aber die Renditechancen.“ Vorgesehen ist zudem ein sogenannter Standarddepotvertrag. Dabei erfolgt die Anlage nach einem vorgegebenen Lebenszyklusmodell, bei dem das Risiko mit zunehmendem Alter schrittweise reduziert wird.

Mehr Transparenz für Verbraucher

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf strikteren Informationspflichten für Produktanbieter. Vor Vertragsabschluss sollen künftig standardisierte Produktinformationsblätter bereitgestellt werden. Diese sollen unter anderem über Kosten, Anlagestruktur und erwartete Renditen informieren. Auch nach Vertragsabschluss sollen Anbieter regelmäßig berichten. Geplant sind jährliche Informationen unter anderem über:

  • den aktuellen Kapitalstand
  • erzielte Erträge
  • Kosten des Produkts

„Mehr Transparenz soll Verbrauchern helfen, Produkte besser zu vergleichen“, sagt Rentenberaterin Eigner.

Weitere Diskussionen im Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Im weiteren Verfahren könnten noch Änderungen folgen. Der Bundesrat hat beispielsweise angeregt, den Kreis der Förderberechtigten auszuweiten. Diskutiert wird unter anderem, auch Selbstständige oder sogar alle erwerbsfähigen Personen einzubeziehen.

Fazit: Vereinfachung und neue Chancen für die Altersvorsorge

Mit der Reform will der Gesetzgeber die private Altersvorsorge moderner und attraktiver machen. Einfachere Förderregeln, neue Anlageformen und mehr Transparenz sollen dazu beitragen, dass mehr Menschen privat fürs Alter vorsorgen. „Ob die Reform ihr Ziel erreicht, wird sich erst in der Praxis zeigen“, sagt Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in München. „Für viele Sparer könnten die neuen Modelle jedoch interessante zusätzliche Möglichkeiten bieten.“

Ansprechpartner

Tanja Eigner
Tanja Eigner
qualifizierte Person Rentenberatung, Sozialversicherungsfachangestellte in München, Bad Kohlgrub
Tel.: +49 89 5898-2720

Berater in Ihrer Region gesucht?

Beratersuche

Pressekontakt

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

Wir beraten Sie gerne persönlich. In unserer Beratersuche finden Sie die richtigen Ecovis-Experten und Expertinnen für Ihr Anliegen.

Zur Beratersuche
X