Rentenpaket 2025 beschlossen: Was Beschäftigte und Rentner jetzt wissen sollten
Der Deutsche Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Rentenpaket, auch bekannt als „Rentenpaket II“, beschlossen, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Die Reform betrifft Arbeitnehmer im Rentenalter, Arbeitgeber sowie Familien mit Kindern und gilt schrittweise ab dem Jahr 2026. Ziel ist es, längeres Arbeiten attraktiver zu machen, Renten gerechter zu gestalten und das Rentenniveau zu stabilisieren. Welche Änderungen konkret gelten, erklärt Rentenberaterin Tanja Eigner bei Ecovis in München.
Weiterarbeiten im Rentenalter wird steuerlich begünstigt
Mit dem Rentenpaket führt der Gesetzgeber die sogenannte Aktivrente ein. „Die Aktivrente richtet sich ausdrücklich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind“, sagt Eigner. „Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, profitiert von dieser Regelung erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze.“ Beschäftigte können künftig monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen. Das entspricht einem Jahresbetrag von 24.000 Euro.
Trotz Steuerfreiheit fallen weiterhin Sozialabgaben an. Dazu zählen insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren Anteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. „Viele sind überrascht, dass zwar keine Lohnsteuer anfällt, die Sozialversicherung aber bestehen bleibt“, erläutert Tanja Eigner.
Arbeitgeber müssen die steuerfreien Beträge in der Lohnabrechnung korrekt dokumentieren. Bei Beschäftigten mit Steuerklasse sechs ist zusätzlich eine schriftliche Erklärung erforderlich, dass der Freibetrag nicht bereits bei einem anderen Arbeitsverhältnis genutzt wird.
Befristete Weiterbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber wird erleichtert
Parallel zur Aktivrente baut der Gesetzgeber arbeitsrechtliche Hürden ab. Künftig dürfen Arbeitgeber Regelaltersrentner auch ohne sachlichen Grund befristet weiterbeschäftigen, selbst wenn bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Ab dem Jahr 2026 dürfen solche sachgrundlosen Befristungen insgesamt bis zu acht Jahre dauern. Innerhalb dieses Zeitraums sind bis zu zwölf befristete Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber zulässig. Damit hebt der Gesetzgeber das bisherige Anschlussverbot auf und erweitert die Möglichkeiten deutlich. „Diese Neuregelung schafft für Unternehmen und Beschäftigte mehr Flexibilität“, sagt die Rentenexpertin. „Gerade erfahrene Fachkräfte können so länger im Betrieb bleiben, ohne dass rechtliche Unsicherheiten entstehen.“ Die allgemeinen Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bleiben weiterhin zu beachten.
Vereinheitlichung der Mütterrente
Das Rentenpaket bringt auch Verbesserungen für Eltern. Künftig erkennt die Rentenversicherung Kindererziehungszeiten unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes einheitlich mit drei Jahren an. Damit endet die bisherige Ungleichbehandlung zwischen vor und nach 1992 geborenen Kindern. Bislang konnten für vor 1992 geborene Kinder nur bis zu zweieinhalb Jahre berücksichtigt werden. Künftig erhalten betroffene Mütter und Väter rund 20,40 Euro brutto mehr Rente pro Monat und Kind, bezogen auf das Jahr 2025. „Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit in der Rentenversicherung“, sagt Ecovis-Rentenberaterin Eigner. „Allerdings müssen Betroffene Geduld haben, denn die Auszahlung beginnt frühstens im Jahr 2027 und kann sich bis 2028 verzögern.“
Rentenniveau bleibt stabil
Mit dem Rentenpaket verlängert der Gesetzgeber außerdem die Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis mindestens zum Jahr 2031. Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis zwischen einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittverdienst und dem aktuellen Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmenden. Ein stabiles Rentenniveau verhindert, dass Renten deutlich langsamer steigen als Löhne. „Für viele Rentnerinnen und Rentner ist die Zusage wichtig, weil sie Planungssicherheit schafft“, betont Eigner.
Fazit: Frühzeitig prüfen, wer profitiert
Das Rentenpaket 2025 bringt spürbare Änderungen für ältere Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Familien. Besonders die Aktivrente eröffnet neue steuerliche Spielräume, während die Verbesserungen bei der Mütterrente und die Sicherung des Rentenniveaus langfristige Wirkung entfalten. „Wer weiterarbeiten möchte oder Rentenansprüche prüft, sollte sich frühzeitig beraten lassen“, empfiehlt Eigner. „Nur so lassen sich die neuen Regelungen optimal nutzen.“