Rentenstart ohne Lücke: Neue Regeln für die Entgelthochrechnung ab 2027
27Wer in den Ruhestand geht, möchte vor allem eines: einen nahtlosen Übergang ohne finanzielle Unsicherheiten. Damit die erste Rentenzahlung rechtzeitig erfolgt, nutzt die Deutsche Rentenversicherung die sogenannte Entgelthochrechnung für die letzten Monate vor Rentenbeginn. Noch bis Ende 2026 müssen Versicherte hier eine bewusste Entscheidung treffen – ab 2027 wird das Verfahren deutlich vereinfacht und fairer ausgestaltet. Wieso die Entgelthochrechnung so wichtig ist und was sich künftig ändert, erklärt Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in München.
Warum die Entgelthochrechnung so wichtig ist
In der Praxis entsteht ein zeitliches Problem: Arbeitgeber melden das tatsächliche Gehalt oft erst nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Würde die Rentenversicherung auf diese finalen Daten warten, käme es zu Verzögerungen bei der Rentenbewilligung. Die Lösung dafür ist die Entgelthochrechnung. Dabei werden die letzten drei Monate vor Rentenbeginn auf Basis vorheriger Einkommen geschätzt. „Niemand möchte zwischen dem letzten Gehalt und der ersten Rente monatelang auf den Bescheid warten“, erklärt Tanja Eigner. „Die Hochrechnung ist die Brücke, die sicherstellt, dass die finanzielle Absicherung im Ruhestand vom ersten Tag an gewahrt bleibt.“
Aktuelle Rechtslage: Wahlrecht mit Vor- und Nachteilen
Derzeit müssen Versicherte im Rentenantrag aktiv entscheiden, ob sie die Hochrechnung nutzen möchten oder nicht. Diese Entscheidung hat konkrete Auswirkungen.
Vorteil:
- Schneller Rentenbescheid
- Nahtloser Übergang ohne Zahlungslücke
Nachteil:
- Die geschätzten Werte sind endgültig.
- Spätere Korrekturen sind nicht möglich.
Das kann insbesondere dann relevant werden, wenn in den letzten Monaten vor Rentenbeginn noch Sonderzahlungen erfolgen, etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. „Fallen die tatsächlichen Einnahmen höher aus, wird das aktuell nicht mehr berücksichtigt“, so Eigner. „Man verzichtet also unter Umständen auf eine geringfügig höhere Rente.“
Neue Regelung ab 2027: Automatik statt Risiko
Ab dem Jahr 2027 ändert sich das Verfahren grundlegend. Die Entgelthochrechnung wird dann automatisch angewendet und ist kein Wahlrecht mehr. Der entscheidende Vorteil: Nachträgliche Korrekturen sind künftig möglich. „Versicherte müssen dann nicht mehr befürchten, durch eine Schätzung Geld zu verlieren“, erklärt Eigner. „Wenn die tatsächlichen Einkommen höher ausfallen, wird die Rente später automatisch angepasst.“ Damit entfällt nicht nur das bisherige Risiko, sondern auch der zusätzliche Aufwand im Antragsverfahren.
Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit
Die Neuregelung bringt gleich mehrere Erleichterungen:
- Keine gesonderte Entscheidung im Rentenantrag mehr notwendig
- Automatische Anwendung der Hochrechnung
- Nachträgliche Korrektur bei Abweichungen
- Höhere Planungssicherheit für Versicherte
„Das Verfahren wird insgesamt transparenter und gerechter“, betont Tanja Eigner. „Versicherte profitieren von einem sicheren Rentenstart und behalten gleichzeitig die Chance auf eine korrekte, gegebenenfalls höhere Rentenberechnung.“
Fazit: Übergang in den Ruhestand wird einfacher
Die Entgelthochrechnung bleibt ein zentrales Instrument für einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand. Während Versicherte bis Ende 2026 noch genau abwägen müssen, bringt die Reform ab 2027 deutliche Vorteile. „Die Kombination aus automatischer Hochrechnung und späterer Korrektur ist ein großer Fortschritt“, sagt Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in München. „Sie sorgt dafür, dass niemand beim Rentenstart auf Geld verzichten muss und gleichzeitig keine Versorgungslücken entstehen.“