
Rentner-GmbH: Pensionszusagen richtig auslagern
Wer sein eigenes Geschäft erfolgreich aufgebaut hat, muss sich früher oder später auch Gedanken über die Altersversorgung machen. Pensionszusagen sind daher beliebt. Beim Verkauf der Gesellschaft können sie jedoch eine große Hürde sein. Es gibt aber Möglichkeiten, um Pensionsrückstellungen loszuwerden.
Geschäftsführende Gesellschafter müssen sich selbst um eine angemessene Absicherung im Alter kümmern. Ein Baustein der späteren Absicherung sind oftmals Pensionszusagen, die in Verträgen mit der eigenen Kapitalgesellschaft festgehalten sind. So stellen Unternehmer sicher, dass sie auch nach dem Ausscheiden aus dem operativen Betrieb über eine angemessene Altersrente verfügen.
Die Aufwendungen für die Bildung dieser Rückstellung führen in der Ansparphase zu Betriebsausgaben, ohne dass es dabei zu einem Abfluss von Geld kommt. „Das mindert folglich die Steuerlast der Kapitalgesellschaft“, erklärt Anja Hausmann, Steuerberaterin bei Ecovis in Rostock.
Das Problem dabei: Gibt es keinen Nachfolger für den Betrieb in der Familie, lassen sich die Anteile der Kapitalgesellschaft mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen in der Bilanz nur schwer verkaufen. „Denn Verpflichtungen zu übernehmen, bei denen unklar ist, wie lange sie zu zahlen sind, ist ein erhebliches Risiko“, erklärt Ecovis-Steuerberater Karl Klebl in Neumarkt in der Oberpfalz. „Und dieses Risiko wollen potenzielle Erwerber in der Regel oftmals nicht eingehen.“
Insbesondere der Verwaltungsaufwand der lebenslangen Auszahlung und Abrechnung in Verbindung mit der ungewissen Höhe der Verpflichtungen macht eine Gesellschaft mit größeren Pensionszusagen schwer verkäuflich. „Unternehmenseigentümer brauchen dann Lösungen, um die Pensionszusagen vor dem Verkauf aus der Gesellschaft auszulagern.“
Unternehmensverkauf und Alterssicherung in Einklang bringen
Welche Möglichkeiten gibt es also, dass die Pensionsrückstellungen und die dementsprechenden Verpflichtungen die Bilanz bei einem anstehenden Verkauf nicht mehr belasten?
Ein einfacher und rechtlich möglicher Weg wäre, dass der ausscheidende Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Pensionszusage vor dem Verkauf der Anteile verzichtet. „Dann kommt es steuerlich jedoch zu einem vollen Zufluss als Arbeitslohn in Höhe des Wiederbeschaffungspreises des Pensionsanspruchs. Das bedeutet, dass es beim Gesellschafter zu einer sofortigen enormen Steuerlast kommt, obwohl in diesem Moment kein Geld an ihn ausgezahlt wird“, erklärt Hausmann.
Eine weitere Möglichkeit ist, diese Verpflichtungen an externe Dritte wie etwa ein Unternehmen der Versicherungswirtschaft zu verkaufen. Sie übernehmen damit das Langlebigkeitsrisiko – und das hat seinen Preis. „In der Regel ist zum Beispiel die externe Auslagerung auf einen Pensionsfonds mit sehr hohen Kosten verbunden und daher ebenfalls unattraktiv für Unternehmenseigner“, sagt Hausmann.
Gute Alternative: die Rentner-GmbH
Ein steuerlich oder wirtschaftlich günstigerer Weg, um Pensionszusagen aus der zu veräußernden GmbH auszulagern, ist die Übertragung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH. „Die Praxiserfahrung zeigt, dass diese Variante in vielen Fällen der beste Weg ist, um die Gesellschaft von der Pensionslast zu befreien und so marktfähig für einen Verkauf zu machen“, sagt Klebl. Dabei wird neben der zu verkaufenden Kapitalgesellschaft eine weitere – gegebenenfalls neu gegründete – Kapitalgesellschaft benötigt, an die sich die Pensionszusagen gegen ein angemessenes Entgelt übertragen lassen.
Die Schuldübernahme durch die andere Gesellschaft führt lediglich zu einem Schuldnerwechsel und bewirkt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs keinen Zufluss beim Pensionsberechtigten durch die Übertragung, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer dabei kein Wahlrecht hat, den Ablösebetrag an sich auszahlen zu lassen. „So kommt es folglich auch nicht zu einer sofortigen steuerlichen Belastung“, erklärt Klebl. Ein weiterer Vorteil der Rentner-GmbH: Das Versorgungskapital bleibt in der Hand des Gesellschafters. „Das bedeutet, dass er auch über die Art der Anlage des Kapitals – beispielsweise in Immobilien mit Mieteinnahmen – selbst bestimmen kann.“
Grundsätzlich lässt sich die Übertragung der Pensionszusage auf eine Rentner-GmbH über unterschiedliche Formen und Wege durchführen. Die Übertragung kann über eine rechtsgeschäftliche Einzelrechtsnachfolge, über eine partielle Gesamtrechtsnachfolge, einen Schuldbeitritt oder eine Erfüllungsübernahme erfolgen.
Welche Form die richtige ist, hängt stark von rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Überlegungen ab. Dabei ist nicht nur das Unternehmen, sondern auch die persönliche Situation des geschäftsführenden Gesellschafters zu berücksichtigen. Daneben sind bei der bilanzsteuerlichen Behandlung des Übertragungsvorgangs einige Besonderheiten sowohl bei der übertragenden als auch der übernehmenden Gesellschaft im Blick zu behalten. „Wichtig ist deshalb, dass Steuerberater und Rechtsanwälte hier Hand in Hand arbeiten“, sagt Steuerberaterin Hausmann. Aber der umgekehrte Weg ist ebenso möglich: die abgeleitete Rentner-GmbH. Hier sind alle Assets oder auch der Geschäftsbetrieb aus der Gesellschaft im Wege eines Asset Deals zu verkaufen. Zurück bleibt die ursprüngliche Gesellschaft samt Pensionsrückstellungen.
Vorsicht bei der Wert-Ermittlung
Aber: Jedes Paradies hat seine Schlange. Und im Falle der Rentner-GmbH ist das die Ermittlung des angemessenen Entgelts an die andere Kapitalgesellschaft für die Übernahme der Pensionsverpflichtung. „Ist dieses Entgelt zu niedrig oder zu hoch, können verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen vorliegen“, erklärt Hausmann. Und das wiederum ruft die Finanzämter auf den Plan. „Sie prüfen hier kritisch“, weiß Steuerberater Klebl. Und kommt das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis, sind die jeweiligen verdeckten Gewinnausschüttungen und Einlagen entsprechend nachzuversteuern – mit unliebsamen Folgen für die Gesellschaftsinhaber.
Wie also sollte man bei der Ermittlung des angemessenen Entgelts vorgehen? „In den vergangenen Jahren hat sich dazu die Literaturmeinung immer wieder geändert. Deshalb ist hier besondere Vorsicht angebracht“, sagt Hausmann. Den Wert sollten die betroffenen Parteien durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nachweisen, und er sollte einem Fremdvergleich, etwa einer Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft, standhalten. So lassen sich die Werte im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt verteidigen.
Die Ecovis-Experten sind sich einig, dass die Rentner-GmbH in vielen Fällen der geeignete Weg der Auslagerung der Pensionszusage ist. „Es ist eine Möglichkeit, die zu verkaufende Gesellschaft von den ungewissen Verpflichtungen zu befreien, eine sofortige Steuerlast zu vermeiden und gleichzeitig die Dispositionshoheit über das Versorgungskapital zu behalten“, fasst es Ecovis-Steuerberater Klebl zusammen.