Steueränderungsgesetz 2025: Entwurf mit möglichen Vorteilen für Unternehmen und Privatpersonen
Das Steueränderungsgesetz 2025 befindet sich derzeit in der Entwurfsphase und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Viele Änderungen greifen voraussichtlich ab 2026 und könnten das Einkommen und die Steuerlast spürbar beeinflussen. Steuerberaterin Laura Bertele von Ecovis in Kempten erklärt, welche Änderungen zu erwarten sind, wer profitieren könnte und welche Schritte für Unternehmen und Privatpersonen jetzt schon sinnvoll wären.
Umsatzsteuer in der Gastronomie: Dauerhaft ermäßigt?
Ab 1. Januar 2026 könnte der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Speisen in Restaurants, Cafés und Cateringbetrieben dauerhaft gelten. Diese Regelung ist jedoch noch nicht final beschlossen. Praxis-Tipp für Gastronomen: Gastrobetriebe sollten rechtzeitig ihre Preise überprüfen und sicherstellen, dass das Kassensystem und die Buchhaltung ab 2026 korrekt eingestellt sind.
Pendler und Arbeitnehmer: Mehr Geld pro Kilometer?
- Die Entfernungspauschale könnte ab 2026 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer steigen. Bisher waren es nur 30 Cent bis Kilometer 20.
- Die Mobilitätsprämie wird voraussichtlich unbefristet verlängert und bliebe damit auch nach 2026 gültig.
Beispiel:
Der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsweg von 50 Kilometern. Nach der derzeitig gültigen Regelung erhält er für die ersten 20 Kilometer 0,30 EURO und damit (20 x 0,30) 6 EUR und ab dem 21. Kilometer 0,38 EUR, damit (30 km x 0,38 EUR) 11,40 EUR. Insgesamt erhält er also 17,40 EUR pro Tag. Bei 230 Arbeitstagen sind das 4.002 EUR. Darauf der persönliche Steuersatz (hier: Annahme) von 30 Prozent ergibt eine jährliche Entlastung von 1.200 EUR. Wenn die Pendlerpauschale ab 01.01.2026 ab dem 1. Kilometer 0,38 EUR beträgt sind das (50 km x 0,38 EUR) 19 EUR und damit eine Erhöhung um 1,60 EUR pro Tag. Bezogen auf 230 Arbeitstage und unter Anwendung des persönlichen Steuersatzes ergibt sich für den Arbeitnehmer eine Erhöhung um (1,60 EUR x 230 Arbeitstage x 30%) 110,40 EUR auf 1.311 EUR.
Ehrenamtliche könnten von höheren Pauschalen profitieren
- Die Übungsleiterpauschale soll um 300 Euro jährlich steigen.
- Die Ehrenamtspauschale wird voraussichtlich auf 960 Euro angehoben.
Diese Beträge blieben dann steuerfrei und Ehrenamtliche könnten sie zusätzlich zu ihrem regulären Einkommen nutzen. Das wäre eine direkte Entlastung für viele Vereinsmitglieder.
Vereine und gemeinnützige Körperschaften: Mehr Flexibilität?
- Vereinfachte Mittelverwendung: Einnahmen bis 100.000 Euro pro Jahr müssten Vereine oder gemeinnützige Körperschaften nicht mehr zwingend zeitnah ausgeben. Damit soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung künftig für rund 90 Prozent der steuerbegünstigten Körperschaften entfallen.
- E-Sport könnte offiziell als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden.
- Vereinen oder Körperschaften könnten Photovoltaik-(PV-)Anlagen und andere Anlagen für erneuerbare Energien betreiben, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Das würde aber nur gelten, solange diese Aktivitäten nicht Hauptzweck des Vereins sind.
Praxis-Tipp: Vereine sollten ab 2026 ihre Satzungen prüfen und überlegen, ob sie neue Fördermöglichkeiten, zum Beispiel im E-Sport oder bei PV-Anlagen, nutzen könnten.
Weitere Änderungen bei der Umsatzsteuer
- Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren wird laut Entwurf digitalisiert: Bescheide könnten künftig elektronisch zugestellt werden.
- Ein neuer Paragraph 21b Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Einfuhrumsatzsteuer bei der Teilnahme an der EU-weiten zentralen Zollabwicklung.
Unternehmen sollten ab Jahresbeginn prüfen, ob ihre Buchhaltungs- und Zollprozesse davon betroffen sind.
Ab wann gelten die Änderungen?
| Änderung | Gültig ab voraussichtlich | Wer profitiert? |
| 7 % Umsatzsteuer auf Speisen | 1.1.2026 | Gastronomie, Catering |
| Entfernungspauschale (38 ct ab km 1) | Veranlagungszeitraum (VZ) 2026 | Arbeitnehmer, Pendler |
| Mobilitätsprämie unbefristet | ab 2026 | Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen |
| Ehrenamt- und Übungsleiterpauschale | VZ 2026 | Ehrenamtliche, Vereine |
| Vereinfachung Mittelverwendung | ab 2026 | Gemeinnützige Körperschaften |
| Photovoltaik und Gemeinnützigkeit | ab 2026 | Vereine, Landwirte, Körperschaften |
Quelle: Ecovis
Zusammengefasst: Entlastungen und Chancen nutzen
Das Steueränderungsgesetz 2025 könnte eine Reihe spürbarer Entlastungen bringen: weniger Steuern für Pendler, bessere Bedingungen für Ehrenamtliche, Planungssicherheit für die Gastronomie und neue Spielräume für Vereine und Körperschaften.
Steuerberaterin Bertele empfiehlt: „Prüfen Sie rechtzeitig, welche Änderungen Sie nach Beschluss des Gesetzes betreffen, und passen Sie Ihre Prozesse, Satzungen und Steuerplanung an. So können Sie die Vorteile optimal nutzen.”