Überbrückungshilfe IV: Jetzt beantragen

Überbrückungshilfe IV: Jetzt beantragen

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Die neue Überbrückungshilfe IV können Unternehmerinnern und Unternehmer seit 7. Januar 2022 beantragen. Wofür genau und in welcher Höhe Unternehmen die Hilfe bekommen können, das erklärt Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger in Dingolfing.

Wer kann Überbrückungshilfe IV bekommen und wofür?

Seit 7. Januar 2022 können Unternehmen die Überbrückungshilfe IV beantragen. Sie richtet sich an alle, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 betroffen sind. Das neue Corona-Hilfsprogramm ist ausgerichtet an Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, deren Umsatz mindestens 30 Prozent im Vergleich zu dem jeweiligen Monat im Jahr 2019 zurückgegangen ist. Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge der Corona-Zugangsbeschränkungen zwischen dem 1. und dem 31. Januar 2022 freiwillig schließen.

Wie viel Geld gibt es?

Hilfeberechtigte bekommen einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten:

  • Bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch können sie bis zu 90 Prozent (vorher 100 Prozent) der förderfähigen Fixkosten bekommen.
  • Bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch können sie bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bekommen.
  • Bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch können sie bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bekommen.

Junge Unternehmen können andere Vergleichsumsätze heranziehen.

  • Selbstständige ohne Fixkosten erhalten über die Neustarthilfe weiterhin einen Zuschuss von maximal 1.500 Euro pro Monat.

Wie lange gibt es die Überbrückungshilfe IV?

Aktuell läuft die Förderphase von Januar bis März 2022. „Das kann sich durchaus noch ändern, wenn die Pandemie länger dauert“, sagt Andreas Steinberger.

Spezielle Branchenregelungen

Und noch eine Besonderheit gibt es: Die Überbrückungshilfe IV richtet sich vor allem auch an Unternehmen, die im Dezember 2021 und Januar 2022 durch abgesagte Advent- und Weihnachtsmärkte ganz besonders von der Pandemie betroffen waren. Sie bekommen einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 50 Prozent auf Fixkostenerstattung für jeden Fördermonat. Zudem gibt es für die Pyrotechnikbranche, die aufgrund des Verkaufsverbotes für Feuerwerkskörper besonders betroffen ist, Sonderregelungen zu den förderfähigen Kosten.

Anträge weiterhin über Steuerberater & Co.

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Buchprüfer können die Anträge für ihre betroffenen Mandanten noch bis zum 30. April 2022 stellen.

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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