Wie Trinkgelder für Mitarbeitende steuerfrei bleiben
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in klassischen Serviceberufen mit direktem Kundenkontakt stehen vor der Frage, wie sie das Trinkgeld für ihre Mitarbeitenden steuerfrei halten können. Was als Trinkgeld gilt, wer es warum steuerfrei erhalten kann, wie Unternehmen damit umgehen sollten und wie eine sichere Dokumentation gelingt, erklärt Steuerberater Rainer Sievert bei Ecovis in Lichtenfels.
Was Trinkgeld steuerfrei macht
Kunden geben in vielen Betrieben gerne Trinkgeld. Ob im Restaurant, nach der Taxifahrt oder beim Friseur: Ein kleiner Obolus für gute Dienstleistungen gehört zum guten Ton. Damit das Trinkgeld steuerfrei bleibt, muss der Kunde es freiwillig und zusätzlich zum Entgelt geben. Der Mitarbeitende darf keinen Anspruch darauf haben, da es sich sonst um steuerpflichtigen Arbeitslohn handeln würde. Steuerberater Sievert fasst zusammen: „Trinkgeld ist immer eine persönliche Anerkennung des Kunden. Nur wenn der Kunde es freiwillig dem Angestellten gibt, greift die Steuerfreiheit.“
Bedienungszuschlag und Trinkgeld unterscheiden
Trinkgeld darf nicht mit dem Bedienungszuschlag verwechselt werden. Ein Bedienungszuschlag fällt an, wenn ein Unternehmen diesen fest vorgibt (bspw. Gedeckpauschale oder Servicegebühr). In diesem Fall sammelt der Mitarbeiter das Geld nur für den Arbeitgeber ein. Da Kundinnen und Kunden ihn nicht freiwillig geben bzw. ein Rechtsanspruch darauf besteht, ist er nicht steuerfrei.
Barzahlung und elektronische Zahlungsmittel richtig handhaben
Ein weiterer Unterschied liegt darin, ob das Trinkgeld bar oder mit einem elektronischen Zahlungsmittel, zum Beispiel EC- oder Kreditkarten, gegeben wird. Zahlt der Kunde das Trinkgeld mit der Karte, gelangt es nicht direkt in das Portemonnaie des jeweiligen Arbeitnehmers. Das Unternehmen muss in solchen Fällen genau zuordnen, welchen Mitarbeitenden das Geld zusteht. Steuerberater Rainer Sievert ergänzt: „Digitale Lösungen können hier Abhilfe schaffen und diese Verteilung unterstützen. Damit sorgen sie für eine sichere und nachvollziehbare Zuordnung.“
Wie Unternehmen Trinkgelder sinnvoll verteilen
Ein Unternehmen kann im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festlegen, wie es mit Trinkgeldern umgeht. Häufig erhalten mehrere Mitarbeiter einen Anteil nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel. Steuerfrei bleibt jedoch nur der Teil, den der jeweilige Mitarbeiter als persönliche Anerkennung erhält. Entscheidet der Arbeitgeber allein, wer welche Anteile bekommt, liegt kein steuerfreies Trinkgeld mehr vor. „Der persönliche Bezug zwischen Kunde und Mitarbeiter ist entscheidend. Sobald der Arbeitgeber die Verteilung allein steuert, geht dieser Bezug verloren“, sagt Steuerberater Sievert.
Pool-Lösungen
Viele Betriebe nutzen eine gemeinsame Kasse, in die alle Trinkgelder fließen – auch bekannt als Sparschwein auf der Theke. Solange die Mitarbeiter Eigentümer dieser Kasse sind und der Arbeitgeber das Geld nur verwaltet, bleibt die Steuerfreiheit bestehen. Dann gilt: Der Mitarbeitende hat einen Anspruch auf den Anteil, der ihm zusteht und er erhält ihn als persönliche Anerkennung. „Grundsätzlich gilt: Jedes Unternehmen sollte gleich zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses eine klare Vereinbarung mit seinen Arbeitnehmern treffen, wie sie mit Trinkgeldern umgehen und auch digitale Lösungen für die faire Aufteilung mit einbeziehen“, fasst Steuerberater Rainer Sievert zusammen.