Klage gegen den Solidaritätszuschlag ist gescheitert
©blickwinkel2511— stock.adobe.com

Klage gegen den Solidaritätszuschlag ist gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat die höchstrichterliche Entscheidung getroffen und die Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Unternehmen und Besserverdienende ab einem zu versteuernden Einkommen von 73.470 Euro brutto im Jahr, müssen also weiterhin die Ergänzungsabgabe bezahlen.

Hintergrund

Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, wurde 1991 eingeführt und sollte die finanziellen Kosten der deutschen Wiedervereinigung decken. Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie auf Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer.

Bereits seit Längerem wird diskutiert, inwiefern die Ergänzungsabgabe noch gerechtfertigt ist. Auch die zum 26. März 2025 veröffentlichte Klageabweisung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird die Debatte über den Solidaritätszuschlag nicht beenden.

Mehrere Politiker der FDP hatten in Karlsruhe vor dem BVerfG geklagt. Ihrer Ansicht nach ist der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig. Die zusätzliche Belastung ist nach Meinung der Kläger unfair. Man geht davon aus, dass die Kosten zur Finanzierung der Wiedervereinigung mittlerweile gedeckt sind.

Entscheidung

Das BVerfG hat nun jedoch entschieden, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin verfassungsrechtlich zulässig sei. Die Richter erklärten, dass der Soli nach wie vor eine gerechtfertigte Abgabe ist, die nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Auch wenn die Wiedervereinigung im Wesentlichen abgeschlossen sei, seien nach wie vor finanzielle Aufgaben und Herausforderungen im Zusammenhang mit den ehemaligen Beitrittsgebieten zu bewältigen.

Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass der Solidaritätszuschlag in den vergangenen Jahren bereits stark reduziert wurde, sodass nur noch Spitzenverdiener und Unternehmen in Westdeutschland den vollen Zuschlag zahlen müssen. Für die Mehrheit der Steuerzahler, insbesondere in den neuen Bundesländern, sei der Soli mittlerweile weitgehend entfallen. Diese Reduzierung habe den Beitrag des Solidaritätszuschlags zur Finanzierung der gesamtstaatlichen Aufgaben erheblich gesenkt.

Fazit

Obwohl die Klage gegen den Solidaritätszuschlag gescheitert ist, besteht weiterhin die Debatte über die Gerechtigkeit und Notwendigkeit dieser Sonderabgabe. Die Entscheidung des BVerfG ist ein weiterer Schritt in einem langwierigen Prozess der Auseinandersetzung mit einer der umstrittensten Steuern Deutschlands.

„Es bleibt abzuwarten, ob der politische Druck, den Zuschlag vollständig abzuschaffen, in den kommenden Jahren stärker wird, oder ob der Soli weiterhin als notwendiges Finanzierungsinstrument für die gesamtstaatlichen Aufgaben angesehen wird“, sagt Ecovis-Steuerberater Dominik Hertreiter in München.

Ansprechpartner

Dominik Hertreiter
Dominik Hertreiter
Steuerberater in München
Tel.: +49 89 5898-2720

Berater in Ihrer Region gesucht?

Beratersuche
Direkt zu
X