Rentenantrag nicht zu früh stellen
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Rentenantrag nicht zu früh stellen

Ein zu früh gestellter Rentenantrag kann den Zugang zur meist günstigeren Krankenversicherung der Rentner kosten. Was beim Antrag zu beachten ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erklärt Tanja Eigner, Rentenberaterin in Bad Kohlgrub.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bietet vielen Rentnerinnen und Rentnern einen günstigen Krankenversicherungsschutz. Der Vorteil ist, dass Beiträge nur auf bestimmte Einkünfte wie die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente und gegebenenfalls ein Arbeitseinkommen gezahlt werden, aber nicht auf andere Einkünfte, wie Miet- oder Kapitalerträge. Außerdem beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung an den Beiträgen, indem sie die Hälfte des Beitragssatzes auf die gesetzliche Rente übernimmt, ähnlich wie der Arbeitgeber während des Arbeitslebens.

Wie komme ich in die Krankenversicherung der Rentner?

Voraussetzung für die Aufnahme in die KVdR ist ein Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Erfüllung der Vorversicherungszeit.

Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Die Art der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dabei unerheblich. Sowohl die Pflichtmitgliedschaft als auch die freiwillige Mitgliedschaft und Zeiten der Familienversicherung werden berücksichtigt. Für jedes Kind werden zudem pauschal drei Jahre angerechnet. Dies gilt für leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder und zwar unabhängig davon, ob sie in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens geboren wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich auch Zeiten der gesetzlichen Krankenversicherung im europäischen Ausland anrechnen. Der Versicherungsstatus in der ersten Arbeitshälfte ist irrelevant.

Wie berechne ich den Zeitraum?

Der Zeitpunkt, an dem die Rahmenfrist beginnt, ist der Tag, an dem erstmalig eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde. Bei fehlender Erwerbstätigkeit gilt der Tag der Eheschließung, der Eintragung einer Lebenspartnerschaft oder die Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Rahmenfrist endet mit dem Zeitpunkt der Rentenantragstellung. Wenn in der zweiten Hälfte dieser Rahmenfrist neun Zehntel mit Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung belegt sind, ist die Vorversicherungszeit erfüllt.

Der Zeitpunkt der Rentenantragstellung kann also erhebliche Auswirkungen auf die Rahmenfrist und folglich auf den Krankenversicherungsstatus als Rentner haben. Entscheidend für die Rahmenfrist sind nicht die Versicherungszeiten bis zum Rentenbeginn, sondern bis zur Rentenantragstellung. Auch wenn zum Rentenbeginn die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt ist, muss dies nicht auch bereits zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung der Fall sein. „In Fällen, in denen Rentner die Vorversicherungszeit nur knapp erfüllen, sollten sie vor der Antragstellung nochmals genau nachrechnen“, rät Tanja Eigner, „in manchen Fällen kann es sogar sinnvoll sein, die Rente etwas hinauszuschieben, um in den Genuss der günstigen Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Hier sollte man sich unbedingt beraten lassen.“

Was ist, wenn ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle?

Weitere Möglichkeiten der Krankenversicherung im Rentenalter sind die private Krankenversicherung oder die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Die Kosten der privaten Krankenversicherung sind vom jeweiligen Vertrag abhängig. Hier sollte dringend auf Altersrückstellungen geachtet werden, um die Beiträge im Alter zu stabilisieren. Die Beiträge zahlen Rentnerinnen und Rentner in voller Höhe selbst. Der Rentenversicherungsträger zahlt einen Zuschuss aus der gesetzlichen Rente zur privaten Krankenversicherung.

Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hängen von den tatsächlichen Einnahmen ab. Als beitragspflichtige Einnahmen werden alle Einkommensarten angerechnet, die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentenbeziehende müssen ihre Beiträge selbst tragen und diese an die jeweilige Krankenkasse zahlen. Auch hier zahlt der Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss.

Ansprechpartner

Tanja Eigner
Tanja Eigner
qualifizierte Person Rentenberatung in München, Bad Kohlgrub
Tel.: +49 89 5898-2720

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Beiträge für KVdR pflichtversicherte Personen versus freiwillig gesetzlich Krankenversicherte

(ohne Beiträge zur Pflegeversicherung)

Pflichtversichert – KVdR erfüllt freiwillig gesetzlich versichert
beitragspflichtig Beitragssatz beitragspflichtig Beitragssatz
Gesetzliche Rente ja 7,3 %

+ ½ Zusatzbeitrag

ja 14,6 %2

+ Zusatzbeitrag

Versorgungsbezüge ja 14,6 %
+ Zusatzbeitrag
ja 14,6 %
+ Zusatzbeitrag
Private Renten, private Lebensversicherungen nein ja 14 %
+ Zusatzbeitrag
Auslandsrente ja 7,3 %
+ ½ Zusatzbeitrag
ja 7,3 %
+ ½ Zusatzbeitrag
Arbeitseinkommen ja 14,6 %
+ Zusatzbeitrag
ja 14 % oder 14,6 %
+ Zusatzbeitrag3
Miet-, Pachteinnahmen nein ja 14 %
+ Zusatzbeitrag
Betriebsrenten ja 14,6 % 1
+ Zusatzbeitrag
ja 14,6 %
+ Zusatzbeitrag4
Zinsen, Dividenden u. ä. nein ja 14 %
+ Zusatzbeitrag

1 Freibetrag 187,25 Euro

2 Antrag auf Beitragszuschuss bei der Rentenversicherung zu stellen.

3 hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab

4 kein Freibetrag

Wer einen Beitragszuschuss bekommen kann

Freiwillig und privat versicherte Personen mit Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können im Rahmen der Rentenantragstellung einen Beitragszuschuss beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 Prozent) und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Insgesamt werden die Hälfte des Beitragssatzes und des durchschnittlichen Zusatzbeitrages als Zuschuss gewährt und mit der Bruttorente ausgezahlt.

Ein Beitragszuschuss ist für privat versicherte Personen auf die Hälfte ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen (ohne Beitragsanteile für die Pflegeversicherung) begrenzt.

Empfehlung

Vor der Rentenantragstellung sollten Betroffene prüfen, wann ein Zugang zur Krankenversicherung der Rentner möglich ist oder ob die Voraussetzungen hierfür bereits erfüllt sind. Ein Rentenberater kann das berechnen. „Der Fehler eines zu früh gestellten Rentenantrags kann mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden sein“, weiß Rentenberaterin Eigner.

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