
Ecovis Dialog: Bauablaufstörungen – wer zahlt? Neue Anforderungen nach BGH-Urteil
Info-Veranstaltung
Datum
27.03.2025
Uhrzeit
ab 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Christoph-Rapparini-Bogen 27 (5. Stock)
80639 München
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich zu unserem Ecovis-Dialog ein, der sich unter dem Thema „Bauablaufstörungen – wer zahlt?“ mit dem BGH-Urteil vom 19.09.2024 (VII ZR 10/2024) beschäftigt. Die Veranstaltung richtet sich an Bauunternehmer, Architekten, Planer und Bauträger.
Der BGH hat die Anforderungen für die erfolgreiche Durchsetzung von behinderungsbedingten Mehrkosten durch den Auftragnehmer deutlich verschärft. Welche Folgen ergeben sich daraus für die Praxis? Welche Nachweise und Voraussetzungen sind künftig entscheidend?
Zu diesen Themen liefern wir Ihnen Antworten:
- Ist die Übergabe eines geänderten Bauzeitenplans eine Anordnung i.S.d. § 2 Abs. 5 VOB/B?
- Wie muss eine bauablaufbezogene Darstellung nach der Vorstellung des BGH aussehen?
- Sind Schadensersatzansprüche i.S.d. § 6 Abs. 6 VOB/B überhaupt noch denkbar?
- Was können Bauunternehmer tun, um für den Verzögerungsfall vorzusorgen?
Nach einem kurzen Vortrag laden wir Sie zu einem offenen Dialog mit den Referenten und allen Teilnehmenden ein.
Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen für Fragen gerne zur Verfügung!
Referenten
Rechtsanwalt Stefan Reichert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner, Prokurist, Leiter der Kanzlei
Rechtsanwältin Julia Gerhardter
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin, stellvertretende Niederlassungsleiterin
Anmeldung
Für unsere Planung bitten wir um Ihre Anmeldung per Mail an muenchen-elc@ecovis.com oder via LinkedIn.