Ecovis Dialog: Bauablaufstörungen – wer zahlt? Neue Anforderungen nach BGH-Urteil
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Ecovis Dialog: Bauablaufstörungen – wer zahlt? Neue Anforderungen nach BGH-Urteil

Info-Veranstaltung

Datum

27.03.2025

Uhrzeit

ab 18:00 Uhr

Veranstaltungsort

ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Christoph-Rapparini-Bogen 27 (5. Stock)
80639 München

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie herzlich zu unserem Ecovis-Dialog ein, der sich unter dem Thema „Bauablaufstörungen – wer zahlt?“ mit dem BGH-Urteil vom 19.09.2024 (VII ZR 10/2024) beschäftigt. Die Veranstaltung richtet sich an Bauunternehmer, Architekten, Planer und Bauträger.

Der BGH hat die Anforderungen für die erfolgreiche Durchsetzung von behinderungsbedingten Mehrkosten durch den Auftragnehmer deutlich verschärft. Welche Folgen ergeben sich daraus für die Praxis? Welche Nachweise und Voraussetzungen sind künftig entscheidend?

Zu diesen Themen liefern wir Ihnen Antworten:

  • Ist die Übergabe eines geänderten Bauzeitenplans eine Anordnung i.S.d. § 2 Abs. 5 VOB/B?
  • Wie muss eine bauablaufbezogene Darstellung nach der Vorstellung des BGH aussehen?
  • Sind Schadensersatzansprüche i.S.d. § 6 Abs. 6 VOB/B überhaupt noch denkbar?
  • Was können Bauunternehmer tun, um für den Verzögerungsfall vorzusorgen?

Nach einem kurzen Vortrag laden wir Sie zu einem offenen Dialog mit den Referenten und allen Teilnehmenden ein.

Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen für Fragen gerne zur Verfügung!

Referenten

Rechtsanwalt Stefan Reichert
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner, Prokurist, Leiter der Kanzlei

Rechtsanwältin Julia Gerhardter
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Partnerin, stellvertretende Niederlassungsleiterin

Anmeldung

Für unsere Planung bitten wir um Ihre Anmeldung per Mail an muenchen-elc@ecovis.com oder via LinkedIn.

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