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Wir verstehen Unternehmenskrisen als Chance für die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.

Ob sie Unterstützung bei den Verhandlungen mit Ihren Banken benötigen oder die Erstellung eines Sanierungskonzeptes zur Erhaltung Ihres Unternehmens erforderlich ist, wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Sanierungs- und Insolvenzberatung zur Seite und begleiten Sie auf dem Weg aus der Krise.

Sofern ein Insolvenzantrag erforderlich sein sollte, begleiten wir Sie im Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- oder Insolvenzplanverfahren und bereiten die erforderlichen Anträge für Sie vor.

Privatinsolvenz

Auch natürliche Personen können sich in einem Insolvenzverfahren von ihren Verbindlichkeiten befreien und Restschuldbefreiung erlangen. Wir erstellen kurzfristig einen Schuldenbereinigungsplan, führen die Verhandlungen mit den Gläubigern für Sie und stellen dann ggf. einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht.

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Rosenstraße 3
20095 Hamburg

Aktuelles zum Thema "Insolvenzantrag"

Wie reiche ich einen Insolvenzantrag ein?

Um einen Insolvenzantrag zu stellen, müssen Sie sich an das zuständige Insolvenzgericht wenden. Das Insolvenzgericht ist in der Regel das Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz oder den Sitz Ihres Unternehmens zuständig ist. Den Insolvenzantrag können Sie entweder persönlich beim Insolvenzgericht einreichen oder per Post schicken. Wenn Sie den Antrag persönlich stellen wollen, müssen Sie einen Termin beim Insolvenzgericht vereinbaren. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und alle erforderlichen Angaben enthalten. Der Insolvenzantrag muss unter anderem Angaben zur Person des Schuldners, zur Art und Höhe der Schulden und zum Vermögen des Schuldners enthalten. Es ist wichtig, dass alle Angaben vollständig und richtig sind, da unvollständige oder unrichtige Angaben zur Abweisung des Insolvenzantrags führen können. Ist der Insolvenzantrag gestellt, prüft das Insolvenzgericht, ob alle erforderlichen Angaben vollständig sind und ob die Insolvenzgründe vorliegen. Wird dem Antrag stattgegeben, wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.

Wie viel kostet ein Insolvenzantrag?

Die Kosten für einen Insolvenzantrag setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, die für das Insolvenzverfahren anfallen. Diese Kosten können je nach Größe und Komplexität des Verfahrens sowie nach den Gebührenordnungen der Insolvenzgerichte und Insolvenzverwalter unterschiedlich sein. Die Höhe der Gebühr hängt vom Wert des Insolvenzverfahrens ab, der in der Regel auf Basis der Schulden des Schuldners berechnet wird. Zusätzlich zu den Gerichtsgebühren können auch Kosten für den Insolvenzverwalter anfallen, der im Insolvenzverfahren eingesetzt wird. Diese Kosten werden aus der Insolvenzmasse bezahlt und können je nach Größe und Komplexität des Verfahrens unterschiedlich hoch sein. Insgesamt können die Kosten für einen Insolvenzantrag, einschließlich der Gerichtsgebühren und der Kosten für den Insolvenzverwalter, mehrere tausend Euro betragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Insolvenzantrag auch Vorteile haben kann, da er Ihnen als Schuldner die Möglichkeit gibt, sich von Ihren Schulden zu befreien und einen Neuanfang zu machen.

Kann ich selbst einen Insolvenzantrag stellen?

Ja, als Schuldner können Sie selbst einen Insolvenzantrag stellen, wenn Sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Dies ist sogar empfehlenswert, da Sie als Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen müssen, um sich vor weiteren Forderungen Ihrer Gläubiger zu schützen. Um einen Insolvenzantrag stellen zu können, müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen Sie zahlungsunfähig oder überschuldet sein. Zahlungsunfähig bedeutet, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Überschuldet sind Sie dann, wenn Ihre Schulden höher sind als Ihr Vermögen. Es ist ratsam, sich vor Einreichung eines Insolvenzantrags von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass ein Insolvenzantrag tatsächlich die beste Lösung für Ihre Situation ist und um sicherzustellen, dass der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird.

Wo bekomme ich einen Insolvenzantrag?

Ein Insolvenzantrag kann bei Ihrem örtlichen Insolvenzgericht, das in der Regel das Amtsgericht ist, heruntergeladen oder angefordert werden. Der Insolvenzantrag kann auch von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle für Sie ausgefüllt werden. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Insolvenzantrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird und um sicherzustellen, dass Sie während des Insolvenzverfahrens angemessen vertreten sind. Bevor Sie einen Insolvenzantrag stellen, ist es wichtig, sich über die möglichen Folgen des Insolvenzverfahrens im Klaren zu sein und sich gegebenenfalls von einem Fachmann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Einreichung eines Insolvenzantrags die beste Option für Ihre spezifische Situation ist.

Wird der Insolvenzantrag aufgehoben nachdem die Schlussverteilung vollzogen worden ist?

Ja, in der Regel wird der Insolvenzantrag nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und vollständiger Verteilung der Insolvenzmasse aufgehoben. Die Schlussverteilung ist der letzte Schritt im Insolvenzverfahren, bei dem der Insolvenzverwalter das verbleibende Vermögen des Schuldners auf die Gläubiger verteilt. Nachdem die Schlussverteilung vollzogen wurde und alle Forderungen der Gläubiger befriedigt wurden, wird das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren aufheben und den Schuldner von seinen verbliebenen Schulden befreien. Der Schuldner wird dann aus dem Insolvenzregister gelöscht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in einigen Fällen der Insolvenzantrag nicht automatisch aufgehoben wird, sondern dass der Schuldner eine Aufhebung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht beantragen muss. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn noch offene Verfahrensfragen bestehen oder wenn es im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu Streitigkeiten gekommen ist.

Wann wird das Insolvenzverfahren ohne Schlussverteilung aufgehoben?

Ein Insolvenzverfahren kann ohne Schlussverteilung aufgehoben werden, wenn das Insolvenzgericht feststellt, dass keine Insolvenzmasse vorhanden ist, die unter den Gläubigern aufgeteilt werden kann, oder wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens höher sind als die Insolvenzmasse selbst. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Schuldner keine nennenswerten Vermögenswerte besitzt und keine Aussichten auf die Befriedigung der Gläubiger bestehen. In diesen Fällen kann das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren ohne Schlussverteilung aufheben, um weitere Kosten zu vermeiden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ohne Schlussverteilung nicht automatisch bedeutet, dass der Schuldner von seinen Schulden befreit ist. Stattdessen können die Gläubiger weiterhin versuchen, die Schulden des Schuldners einzutreiben, und der Schuldner kann gezwungen sein, andere Maßnahmen zu ergreifen, um mit seinen Schulden umzugehen, wie z.B. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder eine private Insolvenzvereinbarung.

Was passiert nachdem der Insolvenzantrag gestellt wurde?

Nachdem ein Insolvenzantrag gestellt wurde, folgt in der Regel ein mehrstufiges Verfahren:
  1. Prüfung des Insolvenzantrags: Das zuständige Insolvenzgericht prüft den Antrag und entscheidet, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob der Antrag abgelehnt wird.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird in der Regel ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser überwacht den Fortgang des Verfahrens und trifft erste Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse.
  3. Durchführung des Insolvenzverfahrens: Der Insolvenzverwalter führt das Insolvenzverfahren durch und verwaltet die Insolvenzmasse. Er prüft die Forderungen der Gläubiger und verteilt die Insolvenzmasse entsprechend.
  4. Beendigung des Insolvenzverfahrens: Das Insolvenzverfahren endet in der Regel durch die Aufhebung des Verfahrens nach vollständiger Verteilung der Insolvenzmasse oder durch einen Insolvenzplan, der von den Gläubigern und dem Schuldner angenommen wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell ist und der genaue Ablauf des Insolvenzverfahrens je nach Situation und Art des Verfahrens variieren kann. Auch können zusätzliche Schritte, wie etwa die Sanierung eines Unternehmens oder eine Restschuldbefreiung im Falle einer Verbraucherinsolvenz, notwendig sein.

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Ein Insolvenzantrag muss gestellt werden, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder wenn die Fortführung des Unternehmens durch eine drohende Zahlungsunfähigkeit gefährdet ist. Im Einzelnen bedeutet das:
  • Zahlungsunfähigkeit: Wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
  • Überschuldung: Wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um seine Schulden zu begleichen und die Schulden somit höher sind als der Wert des vorhandenen Vermögens.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Wenn der Schuldner zwar noch nicht zahlungsunfähig ist, aber die Gefahr besteht, dass er es bald wird.
In allen Fällen muss der Schuldner den Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung stellen. Wenn der Schuldner die drohende Zahlungsunfähigkeit feststellt, kann er einen Insolvenzantrag stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein unternehmerischer oder privater Schuldenberg nicht unbedingt bedeutet, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Es gibt auch andere Möglichkeiten zur Bewältigung von Schulden, wie z.B. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung, eine Sanierung oder Restrukturierung von Unternehmen oder die Beantragung einer Verbraucherinsolvenz. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Fachmann beraten zu lassen, um die beste Option zu finden.

Was passiert wenn der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird?

Wenn der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird, bedeutet dies, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, da keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten und die Forderungen der Gläubiger zu decken. In diesem Fall bleibt der Schuldner weiterhin selbst für seine Verbindlichkeiten verantwortlich und kann nicht auf die Hilfe des Insolvenzverfahrens zurückgreifen, um seine Schulden loszuwerden. Es gibt jedoch andere Optionen für Schuldner, die mangels Masse abgelehnt wurden, um ihre Schulden zu bewältigen. Eine Möglichkeit ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung, bei der der Schuldner mit seinen Gläubigern Verhandlungen führt, um eine Einigung über die Rückzahlung der Schulden zu erzielen. Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung einer Privatinsolvenz, wenn der Schuldner eine natürliche Person ist, oder einer Regelinsolvenz, wenn es sich um ein Unternehmen handelt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ablehnung des Insolvenzantrags aufgrund von Massearmut für den Schuldner keine dauerhafte Lösung darstellt und er weiterhin daran arbeiten sollte, seine finanzielle Situation zu verbessern und seine Schulden zu begleichen.

Welche Unterlagen werden für den Insolvenzantrag benötigt?

Für einen Insolvenzantrag müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Typischerweise werden folgende Unterlagen benötigt:
  1. Antragsformular: Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular muss eingereicht werden.
  2. Vollmacht: Eine Vollmacht, die dem Anwalt die Vertretung des Antragstellers im Insolvenzverfahren ermöglicht.
  3. Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit: Ein Nachweis über die Zahlungsunfähigkeit, wie z.B. ein Kontoauszug oder eine eidesstattliche Versicherung, muss vorgelegt werden.
  4. Schuldenliste: Eine detaillierte Liste aller Gläubiger und Schulden muss erstellt werden, einschließlich der Höhe der Forderungen und des Fälligkeitsdatums.
  5. Vermögensverzeichnis: Eine Aufstellung aller Vermögenswerte des Antragstellers muss erstellt werden, einschließlich Immobilien, Fahrzeuge, Bankkonten, Aktien, Schmuck und anderen Vermögenswerten.
  6. Gehaltsabrechnungen: Die letzten Gehaltsabrechnungen müssen vorgelegt werden, um das Einkommen des Antragstellers nachzuweisen.
  7. Steuererklärungen: Die letzten Steuererklärungen müssen vorgelegt werden, um die Steuersituation des Antragstellers zu dokumentieren.
  8. Sonstige Unterlagen: Je nach Land oder Region können auch andere Unterlagen wie z.B. Handelsregisterauszüge, Verträge oder Rechnungen erforderlich sein.
Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt und eingereicht werden, um eine reibungslose Durchführung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Es kann auch hilfreich sein, sich von einem Anwalt oder einer anderen qualifizierten Person beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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