Zollberatung

Grenzüberschreitend tätige Unternehmen sind mit besonders komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert.

Insbesondere bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland (Nicht-EU-Land) in das deutsche Inland stellen sich umsatz- und zollrechtliche Fragen, die eine kompetente Beratung erforderlich machen.

Da die gesetzlichen Vorgaben immer umfangreicher und komplexer werden und kleine Fehler hierbei bereits schwere finanzielle oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, beraten wir Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Angelegenheiten bei der Schnittstelle Umsatzsteuer und Zollrecht.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen u.a. an

  • Optimale Gestaltung Ihrer zollrechtlichen Angelegenheiten
  • Erstellung von Gutachten zu allen umsatz- und zollrechtlichen Themen
  • Begleitung von Zollprüfungen
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten