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Alain Wisböck
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Clara Winkler
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Managerin Unternehmenskommunikation
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Aktuelles

Rückstellungen für Betriebsprüfer zulässig

Bei Großbetrieben, die laufend abschlussgeprüft werden, ist nach Meinung der Finanzrichter eine gewinnmindernde Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung zulässig.

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Neue Heizung als dauernde Last?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich mit einer für die Land- und Forstwirtschaft nicht seltenen Frage beschäftigt: Kann die Heizungsreparatur als Austragsleistung steuermindernd vom Übernehmer abgesetzt werden?

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Keine Steuer bei Übernahmevermächtnis

Die Finanzverwaltung sucht verstärkt nach Steuereinnahmen. Im Grundstücksbereich hinterfragt sie darum, ob in Erbregelungen steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte verborgen sind. Zumindest im folgenden Fall wurde der Fiskus jetzt abgestraft.

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Zehn Jahre Vorsteuerberichtigung für Solarziegelanlagen

Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gilt für Betriebsvorrichtungen, die wie etwa technische Stalleinbauten auf Dauer in ein Gebäude integriert werden, der Vorsteuerberichtigungszeitraum von zehn Jahren.

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Umsatzsteuer: Wenn die Landwirtin kocht …

… sorgt die Versteuerung häufig für heftiges Stirnrunzeln. Denn die Steuersätze für die Zubereitung von Speisen für den Verkauf sind ein einziger Wirrwarr.

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Tierhaltungskooperation: Gemeinsam Steuervorteile sichern

Wenn ein Landwirt an seine Vieheinheitengrenze stößt, seinen Bestand aber trotzdem vergrößern möchte, bietet sich die Tierhaltungskooperation als Lösung an.

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Erbschaftsteuer: Das verflixte siebte Jahr

Die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien sind endlich da! Wer Vermögen steuerfrei übertragen will, sollte vor allem die Behaltensregelungen kennen.

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Vorsicht bei Kettenschenkungen

Ein Schenkungsteuerurteil des Finanzgerichts München vom Mai 2011 rüttelt die Beraterschaft wach. Im vorliegenden Streitfall hatte die Mutter ihrem Sohn eine Eigentumswohnung geschenkt – gegen Einräumung eines Wohnrechts sowie eines Leibgedings.

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Vermarktung: Auf das richtige Timing kommt es an

Um bei den zunehmenden Preisschwankungen an den Agrarmärkten nicht den Kürzeren zu ziehen, sind neue, systematische Verkaufsstrategien erforderlich.

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Weizen- und Rapsmarkt 2012

Schwierige Zeiten für Erzeuger: Die Preisbildung für Weizen und Raps hängt von den verschiedensten Einflussfaktoren ab. Welche bestimmen in den kommenden Wochen die Richtung?

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Vollmachten – Wie Sie für den Notfall vorsorgen

Wer vorher festlegt, was nach seinem Ableben zu geschehen hat, erspart seiner Familie und dem Betrieb vor allem in der Phase unmittelbar nach dem Tod viele Schwierigkeiten.

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Rückstellungen für Betriebsprüfer zulässig

Bei Großbetrieben, die laufend abschlussgeprüft werden, ist nach Meinung der Finanzrichter eine gewinnmindernde Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung zulässig.

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Für Unternehmen ist Criminal Compliance nicht nur hinsichtlich der eigenen Personalbelegschaft angezeigt: BGH bejaht zivilrechtliche Haftung einer Kapitalanlage-Vertriebsorganisation für strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters

Der III. Zivilsenat des BGH hatte unlängst über die Frage zu entscheiden, ob bzw. nach welchen Maßgaben eine Kapitalanlage-Vertriebsorganisation für strafbare Handlungen eines von ihr eingesetzten Handelsvertreters dem geschädigten Anleger gegenüber haftbar gemacht werden kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012 – III ZR 148/11).

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Weiterhin nur ausnahmsweise Bewährungsstrafe bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe: BGH bestätigt seine Rechtssprechung zur Inhaftierung als Regelsanktion

Mit seinem jüngsten Revisionsurteil vom 7. Februar 2012 (1 StR 525/11) bestätigt der BGH seine rigorose Rechtssprechung in Sachen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe kommt dann noch eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in Betracht.

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Rückstellungen für Betriebsprüfer zulässig

Bei Großbetrieben, die laufend abschlussgeprüft werden, ist nach Meinung der Finanzrichter eine gewinnmindernde Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung zulässig.

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Rückstellungen für Betriebsprüfer zulässig Bei Großbetrieben, die laufend abschlussgeprüft werden, ist nach Meinung der Finanzrichter eine gewinnmindernde Rückstellung für die Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung zulässig. Sie umfasst die für den Prüfer anfallenden Sachkosten sowie die Personal- und Sachkosten für die Ansprechpartner des Prüfers während der Prüfung. Diese Pflicht sei vergleichbar mit der Verpflichtung zur Erstellung des Jahresabschlusses und deshalb bereits mit Ablauf des Prüfungsjahres rückstellungsfähig. Die Wahrscheinlichkeit der Verursachung wird durch die Einstufung als Großbetrieb veranlasst. Auch landwirtschaftliche Betriebe, die einen Wirtschaftswert von mehr als 210.000 Euro haben oder einen steuerlichen Gewinn über 116.000 Euro erwirtschafteten, werden als solcher eingestuft. Als rückstellungsfähige Kosten sind zum Beispiel die anteiligen Raumkosten für die Unterbringung des Prüfers und dessen Aufwand für Telefon, Fax, Kopien etc. zu berücksichtigen. Muss der Betriebsinhaber eigenes Personal wie Buchhaltungskräfte für den Prüfer abstellen, können diese Aufwendungen genauso wie die zu erwartende Rechnung des Steuerberaters in die Rückstellung einbezogen werden.

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Neue Heizung als dauernde Last?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich mit einer für die Land- und Forstwirtschaft nicht seltenen Frage beschäftigt: Kann die Heizungsreparatur als Austragsleistung steuermindernd vom Übernehmer abgesetzt werden?

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Neue Heizung als dauernde Last?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich mit einer für die Land- und Forstwirtschaft nicht seltenen Frage beschäftigt: Kann die Heizungsreparatur als Austragsleistung steuermindernd vom Übernehmer abgesetzt werden?

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Neue Heizung als dauernde Last?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich mit einer für die Land- und Forstwirtschaft nicht seltenen Frage beschäftigt: Kann die Heizungsreparatur als Austragsleistung steuermindernd vom Übernehmer abgesetzt werden? Der landwirtschaftliche Betrieb wurde 1990 übergeben, wobei geregelt wurde, dass der Übernehmer den Eltern ein unentgeltliches Wohnrecht zu gewähren habe, diese aber für Strom, Wasser, Müllabfuhr und Telefon selbst […]

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Keine Steuer bei Übernahmevermächtnis

Die Finanzverwaltung sucht verstärkt nach Steuereinnahmen. Im Grundstücksbereich hinterfragt sie darum, ob in Erbregelungen steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte verborgen sind. Zumindest im folgenden Fall wurde der Fiskus jetzt abgestraft.

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Aktuelles aus Steuern, Recht und Wirtschaft

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