Keine Suchpflicht des sozialen Netzwerks nach verleumderischen Inhalten in seinem Netz

1 min.

Anas Modamani wurde aufgrund seines 2015 mit Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgenommenen Selfies Opfer zahlreicher Falschmeldungen. Unter anderem erschienen auf Facebook Fotomontagen, mit den falschen Behauptungen, Modamani sei ein Terrorist und sei unter anderem auch an dem Anschlag am Breitscheidplatz in Berlin beteiligt. Diese Falsch-Informationen wurden massiv verbreitet. Als Opfer dieser massiven Verleumdung, ist Anas Modamani gerichtlich gegen Facebook beim Landgericht Würzburg vorgegangen.
Sein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde jedoch zurückgewiesen. Am 07.03.2017 entschied das Landgericht Würzburg, dass Facebook keine aktive Suchpflicht nach rechtswidrigen Inhalten in seinem Netz habe. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass Facebook weder Täter noch Teilnehmer dieser Verleumdungen sei und sich diese Inhalte auch nicht zu eigen gemacht habe. Als Host-Provider sei Facebook gemäß § 10 Telemediengesetz erst nach Meldung und Kenntnis verantwortlich zu machen.
Es ist bisher unklar, ob sich Anas Modamani mit diesem Urteil zufrieden gibt, oder ob er sich für ein weiteres gerichtliches Vorgehen gegen Facebook entscheidet.

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden