
Pflegeversicherungsbeitrag rückwirkend erhöht: Rentner werden unnötig belastet
Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Anpassung direkt im Januar spürten, müssen Rentnerinnen und Rentner die rückwirkende Erhöhung ab Juli 2025 in Form eines einmaligen Nachzahlungsbetrags begleichen. Mehr über die finanzielle Mehrbelastung, weiß Ecovis-Rentenberaterin Tanja Eigner in Bad Kohlgrub.
Der Bundesverband der Rentenberater weist darauf hin, dass die Nachzahlung des höheren Beitragssatzes für die Pflegeversicherung für viele Rentnerinnen und Rentner eine unerwartete finanzielle Belastung darstellt. Der Nachzahlungsbetrag beträgt pauschal 1,2 Prozent der Monatsrente und wird im Juli 2025 eingezogen. Besonders problematisch ist, dass sich dieser Betrag an der bereits erhöhten Juli-Rente bemisst. Das bedeutet, dass die Betroffenen mehr zahlen müssen, als sie eigentlich gezahlt hätten, wäre der angepasste Beitragssatz regulär ab Januar 2025 monatlich eingezogen worden.
Kritik an der Umsetzung der Beitragserhöhung
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Gleichbehandlung aller Rentnerinnen und Rentner, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Renteneintritts. So zahlt jemand, der erst im Juni 2025 in Rente geht die vollen 1,2 Prozent Nachzahlung ebenso wie jemand, der die Rente schon seit Januar 2025 bezieht.
Der Bundesverband der Rentenberater erklärt, dass es alternative und gerechtere Wege gegeben hätte, die Beitragserhöhung umzusetzen. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise gewesen, die Beitragserhöhung ähnlich wie bei Zusatzbeiträgen der Krankenversicherung ohne Rückwirkung erst zwei Monate nach Inkrafttreten wirksam werden zu lassen, also ab März 2025. Bei Neurentnern hätte der bereits angepasste Beitrag zudem sofort berücksichtigt werden können.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Rentenversicherungsträgern einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung der Beitragserhöhung eingeräumt. Diese nutzen ihn jedoch vor allem, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Die Einnahmen zugunsten der Pflegekassen durch die verzögerte Umsetzung können sich auf bis zu 15 Millionen Euro belaufen.
Was Rentnerinnen und Rentner jetzt tun können
Ob sich der Verwaltungsaufwand tatsächlich geringhält ist fraglich, denn viele Rentnerinnen und Rentner werden mit Rückfragen auf die Deutsche Rentenversicherung zukommen. „Betroffene können außerdem Widerspruch gegen die erteilten Bescheide erheben. Bestimmt nutzt der ein- oder andere Rentner auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilrente für den Monat Juli 2025 zu stellen, um den Nachzahlungsbetrag so gering wie möglich zu halten. In manchen Fällen kann sich dies durchaus lohnen“, weiß Ecovis-Rentenberaterin Tanja Eigner in Bad Kohlgrub.