Kostendeckelung beim Kfz-Leasing: Sonderzahlungen auf die gesamte Laufzeit verteilen
Die Kostendeckelung greift, wenn die tatsächlichen Kosten eines Firmenwagens den pauschalen Nutzungswert nicht übersteigen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt. Allerdings müssen Leasingnehmer die Sonderzahlungen jedes Jahr anteilig in die Gesamtkosten mit einbeziehen.