Minijobs ohne vertraglich geregelte Arbeitszeit sind ab jetzt sozialversicherungspflichtig!
Wer Minijobber beschäftigt sollte seit Januar deren Arbeitszeit regeln. Ist nichts geregelt, dann gelten jetzt automatisch 20, statt bisher zehn Stunden pro Woche. Die Folge: Die Minijobber sind sozialversicherungspflichtig. Wie Arbeitgeber diese Mehrkosten vermeiden können, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Thorsten Walther in Nürnberg.