Beanstandete und korrigierte Krankenhausabrechnung: Bundessozialgericht entscheidet zum Stichtag für Aufschlagszahlungen
Krankenhäuser müssen seit 2022 neben der Rückzahlung der Rechnungsdifferenz auch eine Aufschlagszahlung in Höhe von mindestens 300 Euro an die Krankenkassen zahlen. Das ist dann der Fall, wenn sie nach einer Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst eine beanstandete Krankenhausabrechnung korrigieren und den Rechnungsbetrag mindern. Was für Fälle vor dem 1. Januar 2022 gilt, hat jetzt […]