Bauabzugsteuer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen, also auch Landwirte, müssen 15 Prozent des an sie gestellten Rechnungsbetrags einbehalten und direkt an das Finanzamt abführen. Versäumen sie das – auch aus Unwissenheit –, drohen finanzielle Verluste.