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Ecovis Global » Startseite » Behandlungsfehler, Einsicht in Krankenakte, Schweigepflichtentbindung
Auch ohne ausdrückliche Schweigepflichtentbindung einer verstorbenen Patientin darf die Kasse Einsicht in die Behandlungsunterlagen nehmen, um zu prüfen, ob Behandlungsfehler vorlagen.