Betriebsprüfung durch die DRV: Ärzte haben nur bedingt Vertrauensschutz
Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ohne Beanstandungen und ohne einen schriftlichen Bescheid verschaffen Ärzten keinen Vertrauensschutz. Es kann zu Beitragsnachforderungen kommen, wie das Bundessozialgericht entschied.