Einmalige Kapitalleistungen aus Direktversicherungen sind beitragspflichtig
Kapitalzahlungen aus Direktversicherungen der betrieblichen Altersversorgung sind grundsätzlich beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gilt für versicherungspflichtige Mitglieder und freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat ein Gericht kürzlich wieder bestätigt. Welche Aspekte es in der Praxis zu beachten gilt, erklärt Tanja Eigner, Rentenberaterin in Bad Kohlgrub.