Biogasanlagen: Besteuerung von Wärmelieferung
Wird Wärme von einer Biogasanlage für den privaten Bedarf entnommen, muss diese versteuert werden. Diese Entnahme ist mit den Selbstkosten zu bewerten. Dazu gehören auch die indirekten Kosten, unabhängig davon, ob sie mit Vorsteuer belastet sind oder nicht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil.