Geplante Grundstücksschenkungen noch 2016 durchführen!
Zum Jahreswechsel werden die Bodenrichtwerte deutschlandweit angehoben. Darum kann es aus erbschaftsteuerlicher und bewertungsrechtlicher Sicht günstiger sein, geplante Grundstücksschenkungen noch in 2016 auszuführen. (mehr …)