Darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen?
Der Bundestag hat eine Änderung im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Demnach dürfen bestimmte Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden abfragen. Wer davon betroffen ist und unter welchen Umständen das gilt, lesen Sie hier.