Corona-Krise: Erleichterungen beim Insolvenzrecht geplant
Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie zahlungsunfähig werden, müssen nicht mehr innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Das steht im „COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz“, dem der Bundesrat voraussichtlich Freitag zustimmt. Die Details kennt Ecovis-Rechtsanwalt Thomas Schinhärl in Regensburg. (mehr …)