Schenkung: Vorsicht bei niedrig verzinslichem oder zinslosem Darlehen!
Die Vereinbarung von Darlehensverträgen mit einem darin ausgewiesenen besonders niedrigen Zinssatz kann eine steuerpflichtige Schenkung auslösen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem aktuellen Urteil. Worauf Darlehensgeber und -nehmer besonders achten sollten, erklärt Sven Blechschmidt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in Dresden.