Datenzugriff bei Betriebsprüfung: Welche E-Mails darf das Finanzamt anfordern?
Bei Betriebsprüfungen darf die Finanzverwaltung Zugriff auf digitale Kommunikation nehmen. Im Fokus: E-Mails mit steuerlichem Bezug als Handels- oder Geschäftsbriefe. Ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, wo die Grenzen liegen. Ecovis-Steuerberater Christopher Braun erklärt, was Unternehmen beachten müssen.