Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung: Der Arbeitgeber, der untätig bleibt, muss zahlen
Arbeitgeber sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fristgerecht Auskunft über deren personenbezogen Daten geben, wenn sie das verlangen. Das ist in der Datenschutzgrundverordnung geregelt. Tun sie das nicht, kann das für sie sehr teuer werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts...