Digitale Mitgliederversammlung: Erleichterung für Vereine
Vereine können künftig ihre Mitgliederversammlungen komplett virtuell oder hybrid, also als Präsenzveranstaltung mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern, abhalten. Das regelt das „Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“. Zu diesem hat der Bundesrat am 3. März 2023 grünes Licht gegeben. Die datenschutzrechtlichen Details kennt Karsten Neumann, Datenschutzexperte bei Ecovis in Rostock.