Abschreibungsfähige Dauerkulturen
Der Einzug moderner Bewirtschaftungs- und Abbauformen zwingt auch die Finanzverwaltung, ihre Verwaltungsanweisungen für neu aufkommende Problemfälle zu erweitern. So war zu klären, wie sogenanntes Energieholz, das auf einer entsprechenden Holzplantage angebaut wird, steuerlich zu beurteilen ist.