Konkludente Ehegattengesellschaft: Nur mit Ehegatten!
Auch ohne ausdrückliche Gesellschaftsverträge gibt es in der Landwirtschaft „konkludente“ Ehegattengesellschaften. Diese entstehen automatisch, wenn beiden Ehegatten wesentliche Teile des bewirtschafteten Grund und Bodens gehören und der vermeintliche „Nicht-Betriebsinhaber“ im gemeinsam Betrieb mitarbeitet. Und das kann steuerliche Folgen haben.