Wer sein Erbe weiterschenkt, ist nicht immer von der Erbschaftssteuer befreit
Pfleger oder Ärzte, die den Nachlass von gepflegten Personen oder Patienten an Dritte weiterleiten, sollten aufpassen: Denn das befreit nicht von der Steuer, wie der Bundesfinanzhof klargestellt hat. (mehr …)