Ein Testament auf Butterbrotpapier
Damit ein Testament wirksam ist, muss der Erblasser bei seiner Errichtung einen ernstlichen Testierwillen haben. Verwendet der Erblasser ungewöhnliche Schreibmaterialien, ungewöhnliche Errichtungsformen oder bewahrt das Schriftstück an einem ungewöhnlichen Ort auf, können sich daraus Zweifel an einem endgültigem Testierwillen ergeben....