Erbschaftsteuer: Auch verpachtete landwirtschaftliche Betriebe sind begünstigt
Mit einigen aktuellen Urteilen zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonung von verpachtetem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sorgte der Bundesfinanzhof (BFH) für Unsicherheit. Der Grund dafür: Die Richter forderten als Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass der Übergeber die Flächen land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftet.