Für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit dürfen Arbeitnehmer für die einfache Strecke nur 30 Cent pro Kilometer ansetzen, „auch wenn der Fahrtkilometer eigentlich teurer ist“, so Ecovis Steuerberater Timo Skowronek in Hannover. Wer Bus oder Bahn nimmt kann dagegen seine tatsächlichen Kosten geltend machen.