Schadenersatzanspruch der Krankenkassen: Patienten nur sachlich gut begründet verlegen
Krankenkassen entstehen häufig erhöhte Aufwendungen, wenn Ärzte die Verlegung von Patienten zur Weiterbehandlung von einer Klinik in eine andere veranlassen. Eine Verlegung ist vom Krankenhaus sachlich gut zu begründen. Ist das nicht der Fall, droht ein Schadenersatzanspruch der Krankenkassen. Das zeigt ein neues Urteil des Bundessozialgerichts.