Kürzere Gebäudenutzungsdauer nachweisen: Finanzverwaltung gibt strenge Vorgaben auf
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Dezember 2025 klargestellt, welche Nachweismethoden die Finanzverwaltung akzeptieren muss, wenn Eigentümer für ein vermietetes oder betrieblich genutztes Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer und damit eine höhere jährliche Abschreibung erreichen wollen. Was das für Eigentümer bedeutet und wie der Nachweis gelingt, erklärt Steuerberaterin Daniela Ehlke bei Ecovis in Nürnberg.