Gehaltszuschlag: Nur für Feiertage am regelmäßigen Arbeitsort
Am 15. August 2024 ist Mariä Himmelfahrt – ein gesetzlicher Feiertag im Saarland und in den überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, die in unterschiedlichen Bundesländern arbeiten. Das Bundesarbeitsgericht...