Pauschalvertrag: Weniger Leistung führt nicht zu niedrigerem Preis!
Bauherren lieben Pauschalverträge. Denn sie versprechen sich davon einen wirtschaftlichen Vorteil. Falls aber die Pauschale zu ihren Ungunsten ausfällt, gilt der Pauschalvertrag trotzdem und berechtigt nicht zur Preisreduzierung, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts München zeigt. Es sei denn, die Abweichung von der Pauschale liegt bei über 20 Prozent der Gesamtauftragssumme. Warum das so ist und […]