Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Bundessozialgericht besteht auf Sozialversicherungsbeiträge
Gesellschafter-Geschäftsführer sind seit einigen Jahren Prüfungsschwerpunkt in den Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. In drei Urteilen hat das Bundessozialgericht (BSG) nun der Deutschen Rentenversicherung recht gegeben: Unternehmen mussten für Gesellschafter-Geschäftsführer Beiträge nachzahlen. Warum genau und wie Sie sich dagegen schützen können, das erklärt Andreas Islinger, Steuerberater und Leiter der Rentenberatung bei Ecovis in München.