Gülleausbringung: Landwirte müssen bei Personengesellschaften und Maschinengemeinschaften die steuerlichen Folgen beachten
Landwirtinnen und Landwirte können die ab 2025 geforderte bodennahe Gülleausbringung häufig nur in Maschinengemeinschaften leisten. Bei Personengesellschaften führt die Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft dann zur „Aufwärtsinfektion“. Die Bagatellgrenze ist nicht anwendbar.