Hinweisgeberschutzgesetz: Auch große Arztpraxen, MVZ oder Pflegedienste müssen Meldestelle einrichten
Bis zum 17. Dezember 2023 müssen Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen zwischen 50 und 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen und eine Meldestelle einrichten. Was betroffene Einrichtungen jetzt dringend tun müssen, erklären die Ecovis-Experten. (mehr …)