Vermächtnisschulden mindern den Veräußerungsgewinn nicht
Das Finanzgericht Nürnberg hat im März 2010 eine Steuererstattung abgelehnt, die ein Landwirt anlässlich der Hoferbfolge beantragt hatte. Der Hofübernehmer unterlag der testamentarischen Verfügung, seinen pflichtteilsberechtigten Geschwistern