Keine Gehaltsentschädigung während Quarantäne bei zuvor abgelehnter Impfung
Arbeitnehmer bekommen keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn sie in Quarantäne müssen, aber zuvor ein Impfangebot ausgeschlagen haben. Die wichtigsten Antworten zu Entschädigungen und Entgeltfortzahlung kennt Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München. (mehr …)