Hochwasseropfer: Insolvenzantragspflicht zwischen 10. Juli und 31. Oktober 2021 ausgesetzt
Das Bundeskabinett setzt für durch Hochwasser in Not geratene Unternehmen die Insolvenzantragspflicht aus. Voraussetzung ist, die Betriebe sind unverschuldet in Not geraten und haben tragfähige Geschäftsmodelle. Die Aussetzung gilt rückwirkend vom 10. Juli bis vorerst 31. Oktober 2021.