Im Internet nicht mit Tabak werben!
Mit der BGH Entscheidung vom 05.10.2017 – I ZR 117/16 müssen Tabakhändler in Zukunft mit gravierenden Folgen rechnen, denn jetzt steht es fest: Tabakwerbung ist im Internet und im Newsletter verboten! Sachverhalt: Auf der Internetseite eines mittelständischen Tabakherstellers war eine Abbildung mit Personen zu sehen, die Tabakerzeugnisse konsumierten. Die Internetseite war so eingerichtet, dass einige […]