Vertragsarztsitzvergabe: Zulassungsausschuss darf MVZ-Investoren nicht benachteiligen
Zulassungsausschüsse müssen die Bewerbung für ein MVZ von Investoren gleichrangig mit Bewerbungen von Ärztinnen oder Ärzten behandeln, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Das gilt immer dann, wenn es sich um eine Vergabe im gesperrten Gebiet handelt. Was gilt, erklärt Tim...